ERBEN & SCHENKEN

ERBSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG

Das Erbe kann aus vielen unterschiedlichen Vermögensgegenständen bestehen. Handelt es sich hierbei nicht nur um Geldvermögen wird es meistens kompliziert den genauen Wert des Vermögens festzulegen. Hier unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Bewertungsgesetz. Ob Betriebs- oder Grundvermögen, durch unseren aktuellen Wissensstand, verbunden mit der langjährigen Erfahrung unseres Beraterteams, können wir Sie sicher durch die Erstellung der Erbschaft- / oder Schenkungssteuererklärung führen. Bei allen außersteuerlichen Fragestellungen stehen uns erfahrene Juristen zur Seite, welche wir fallgenau auswählen.

DIE ERBSCHAFT

Ein Thema, über das sich niemand gern Gedanken macht. Wem Sie was und wann übertragen wollen, ist grundsätzlich eine sehr persönliche Angelegenheit. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass nicht immer alle notwendigen Maßnahmen zur Steueroptimierung getroffen wurden. Das kann durch professionelle Beratung und entsprechende Handlungen zu Lebzeiten vermieden werden. Wir sind überzeugt, dass es für jeden ein gutes Gefühl ist, wenn rechtzeitig und kompetent alles für den Fall der Fälle geregelt ist.

DIE SCHENKUNG/VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Wann macht eine Schenkung Sinn? Ab wann muss ich für eine Schenkung Steuern zahlen? Macht es Sinn Vermögensteile, wie bspw. Immobilien zu Lebzeiten auf Erben zu übertragen? Sprechen Sie uns gerne an und klären Sie vorher aktiv alle Eventualitäten ab.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Sorgen Sie rechtzeitig vor und halten Sie nach möglichen Kandidaten für eine Unternehmensnachfolge Ausschau.

BESTEUERUNG VERHINDERN

Das Erbschaftsteueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2014 insgesamt 5,452 Milliarden Euro. Davon entfielen 1,283 Milliarden Euro auf unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Wie viel dieser enormen Summe hätte vermieden werden können?

Schützen Sie Ihr Vermögen vor der Besteuerung durch Erbschaft- oder Schenkungssteuer indem Sie handeln bevor der Fall der Fälle eintritt und es meistens zu spät ist. Treffen Sie rechtzeitig die richtigen Entscheidungen. Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um Ihr betriebliches und/oder privates Vermögen.

PERSÖNLICHE FREIBETRÄGE
Ehegatten                                 500.000 EUR
Kinder                                       400.000 EUR
Enkel                                         200.000 EUR
Weitere Abkömmlinge             100.000 EUR
Erwerber Steuerklasse II          20.000 EUR
Erwerber Steuerklasse III         20.000 EUR

ASSET PROTECTION (SCHÜTZEN SIE IHR VERMÖGEN)

Durch die fortschreitende Verschärfung der juristischen Rahmenbedingungen und wachsendem Insolvenzrisiko wächst die Gefahr als Unternehmer mit seinem Privatvermögen zu haften. Asset Protection zielt darauf ab, Ihr Vermögen durch den Zugriff Dritter zu schützen, ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmer. Ob durch die richtige Wahl Ihrer Unternehmensform oder durch Umstrukturierungsmaßnahmen in bestehenden Unternehmen (Betriebsaufspaltung, GmbH & Co KG). Es gibt viele einfache und weniger einfache Möglichkeiten, um Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Wir stehen beratend zur Seite, wenn es darum geht Ihre Existenz und die Ihrer Familie zu sichern.

BEI FRAGEN UND ANREGUNGEN 

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