FAQs
Häufig gestellte Fragen?
Unser Büro befindet sich an der Friedrichstr. 72 in 45964 Gladbeck, in einem Gebäude mit dem Hotel-Restaurant Jammerkrug (Verlinkung: www.hotel-jammerkrug.de) gegenüber vom Amtsgericht Gladbeck. Den Eingang zum Treppenhaus finden Sie in der Einfahrt des Gebäudes. Die Büroräumlichkeiten finden Sie in der ersten Etage. Kostenlose, öffentliche Parkmöglichkeiten (2 Stunden Höchstparkdauer, Parkscheibe nicht vergessen!) finden Sie vor dem Gebäude oder gegenüber vom ehemaligen Finanzamt am Jovyplatz. Kostenpflichtige Parkplätze stehen außerdem rund um den Sparkassenturm zur Verfügung. Von hier aus erreichen Sie uns fußläufig (200 m).
Dass sich das Honorar des Steuerberaters nach dem Steuererstattungsanspruch richtet ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Lesen Sie hierzu den nächsten Punkt.
Was kostet es eine Einkommensteuererklärung bei Ihnen anfertigen zu lassen?
Auskünfte zur Höhe der Vergütung sind im Vorfeld nur eingeschränkt möglich. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), welche Sie hier einsehen können. Dabei richten sich die einzelnen Vergütungen grundsätzlich nach Gegenstandswerten. Dem Steuerberater wird dabei anhand eines Gebührenrahmens die Möglichkeit gegeben, den tatsächlichen Aufwand abzurechnen. Hierbei sind sowohl nach unten (Mindestgebühr), als auch nach oben (Maximalgebühr) Grenzen gesetzt.
Beispiel:
Ehepaar, zwei Kinder beide berufstätig mit Vermietungseinkünften. Der Ehemann verdient 50.000 € brutto im Jahr, die Ehefrau 30.000 €. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen 15.000 €.
Es werden insgesamt 3 Gebührenpositionen berechnet.
Gebührenart | Gegenstandswert | Mindestgebühr | Maximalgebühr |
Einkommensteuererklärung | 89.000 € | 126,00 € | 756,00 € |
Ermittlung der Einkünfte Ehemann | 50.000 € | 54,90 € | 658,80 € |
Ermittlung der Einkünfte Ehefrau | 30.000 € | 39,80 € | 477,60 € |
Ermittlung der Einkünfte Vermietung | 15.000 € | 27,60 € | 331,20 € |
Hinzu kommt eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 € und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Im Beispielsfall ergibt sich also eine Mindestrechnungssumme von 319,28 €.
Die Prüfung des Steuerbescheides wird bei uns nicht gesondert berechnet.
Kann ich die Höhe des Honorars beeinflussen?
Viele Berufskollegen orientieren sich an einer Vergütung im mittleren Gebührenrahmen. Wir sind bestrebt, Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie helfen sich selbst, indem Sie die Unterlagen, welche Sie bei uns einreichen vorsortieren und Einzelbelege (bspw. Fachliteratur oder Erhaltungsaufwendungen bei Vermietungseinkünften) vorab aufaddieren. Die dadurch gewonnene Zeit, spiegelt sich in der Honorarrechnung wieder. Die Mindestgebühr können wir nur anbieten, wenn Unterlagen geordnet bei uns ankommen. Sollten Sie in einer Rechnung feststellen, dass eine Gebühr zu hoch angesetzt wurde, sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, unter welchen Umständen wir Bearbeitungszeit sparen können. Die Transparenz unserer Vergütung ist uns sehr wichtig. Sollten Sie also Fragen diesbezüglich haben, scheuen Sie sich nicht diese anzusprechen.
Wann muss ich meine Rechnung begleichen?
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollten Sie ein längeres Zahlungsziel benötigen, sprechen Sie uns an. Spätestens mit dem Erhalt Ihrer Einkommensteuererstattung sollte das Honorar beglichen werden.
Sofern es sich bei Ihrer Veranlagung um eine Antragsveranlagung handelt, haben Sie die Möglichkeit Ihre Einkommensteuererklärung bis zu 4 Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes einzureichen. Sie können derzeit (Stand März 2016) die Einkommensteuererklärungen der Jahre 2012 bis 2015 einreichen.
Besonders junge Familien mit Kindern geraten in der Steuerklassenkombination 3/5 und eventuellem Elterngeld oder durch Arbeitsverkürzung der Ehefrau wegen Kindererziehung in eine Nachzahlungsfalle. Je eher man diese Gefahr erkennt, umso eher kann man sich auf diese Situation einstellen. Gleichzeitig gibt es verschiedene Möglichkeiten durch optimale Wahl der Steuerklassen die Höhe zukünftiger Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld etc.) zu beeinflussen. Auch hier beraten wir Sie gerne und auch hier gilt: Wer sich rechtzeitig kümmert, hat am Ende mehr Geld in der Tasche.