PRIVATPERSONEN

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG

Die Einkommensteuererklärung (Volksmund: Lohnsteuerjahresausgleich) ist meistens der einzige jährliche Kontakt für Sie als steuerpflichtiger Bürger mit dem Finanzamt. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei steuerlichen Gestaltungen. Egal ob es um einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich geht, oder ob es die Einkommensteuererklärung mit all ihren verschiedenen Einkunftsarten ist.

DIE WAHL DER PASSENDEN STEUERKLASSE

Wir klären mit Ihnen, ob ein Wechsel für Sie in Frage kommen könnte und welche Konstellation für Sie die bessere Wahl darstellt. Sinn und Zweck ist, unter anderem, die Vermeidung hoher Nachzahlungen. Lesen Sie hierzu vorab das Merkblatt (PDF Download) zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

LOHNSTEUERERMÄßIGUNGSANTRÄGE

Nutzen Sie schon unterjährig Ihre Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben, um den monatlichen Nettolohn zu erhöhen und vorzeitig an Ihre Einkommensteuerstattung zu kommen.

WIE LÄUFT DIE BEARBEITUNG DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG AB?

WAS MÜSSEN SIE TUN? EIN GROBER ABLAUF

Sie vereinbaren einen ersten Termin mit einem unserer Steuerberater.

Nach erster Bestandsaufnahme mit Hilfe unserer Checkliste (PDF zum Download) fangen Sie an Ihre steuerlich relevanten Unterlagen zu sammeln und Sie Ihrem Ihnen zugeteilten Sachbearbeiter einzureichen. Dies kann auch auf dem elektronischen Weg geschehen. (Email, Fax, etc.)

Sollten Sie unsicher sein, ob etwas steuerlich berücksichtigt werden kann… Sprechen Sie uns an oder bringen Sie die betreffenden Unterlagen einfach mit.

Die Einkommensteuererklärung wird nun schrittweise erstellt und alle für Sie in Frage kommenden Sachverhalte werden von uns geprüft und mit Ihnen besprochen. Hierbei geben wir Ihnen alle für Sie notwendigen Tipps zur Steueroptimierung.

Nach Fertigstellung der Erklärung werden wir Ihnen, falls nötig, in einem abschließenden Gespräch die wichtigsten Punkte Ihrer steuerlichen Sachverhalte verständlich erläutern.

Sie erhalten in jedem Fall ein Duplikat Ihrer gesamten Einkommensteuerklärung nebst allen Berechnungen in gebundener Form und auf Wunsch in elektronischer Form.

Hier endet jedoch noch nicht unsere Arbeit. Wir prüfen anschließend die von der Finanzverwaltung erlassenen Bescheide auf Ihre Richtigkeit. Sollten sich hier Abweichungen ergeben, führen wir für Sie ein Einspruchsverfahren und sollte dies nicht ausreichen scheuen wir auch nicht den Finanzgerichtsprozess.

BEI FRAGEN UND ANREGUNGEN 

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